Allgemeine Geschäfts-bedingungen

KLB Handelsgesellschaft mbH. Stand 18.07.2019

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Für alle Angebote und Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Sollten eine oder mehrere der nachstehenden Bedingungen rechtlich unwirksam sein, berührt dies die Gültigkeit der sonstigen Bestimmungen nicht. Bei Ungültigkeit einzelner Bestimmungen gelten die gesetzlich zulässigen als vereinbart.

 

Allgemeines

Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers, auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. Die Einkaufsbedingungen des Bestellers verpflichten uns nicht und werden unsererseits nicht anerkannt, auch wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen. Bei Lagerverkäufen wird unsererseits grundsätzlich keine Auftragsbestätigung geschrieben. Mit Ihrer Bestellung (mündlich oder schriftlich) erkennen Sie unsere Bedingungen an.

 

Angebote und Vertragsabschluss

Angebote, auch in Preislisten und Rundschreiben, sind freibleibend und unverbindlich bis zu unserer Bestätigung des Auftrages. Es bleibt uns vorbehalten, bei Steigerung der Materialkosten und der Personalkosten die bestätigten Preise entsprechend zu erhöhen. Die in Angeboten und Drucksachen enthaltenen Unterlagen sind nur annähernd maßgebend. Konstruktionsänderungen bleiben uns vorbehalten. Wir behalten das Recht, bis zur Auslieferung Änderungen nach dem jeweiligen Stand der Technik vorzunehmen. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe.
Die Bestellung der gewünschten Ware durch den potentiellen Käufer kann wahlweise (fern-) mündlich, schriftlich, per E-Mail oder Telefax erfolgen und stellt ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Vertrages dar. Wir sind berechtigt, dieses Angebot innerhalb eines Zeitraumes von 10 Werktagen mit Zusendung einer schriftlichen Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung kann auch per Telefax oder E-Mail erfolgen. Erhält der Kunde nach Ablauf der 10 Werktage keine Auftragsbestätigung,
gilt sein Angebot als abgelehnt (vgl. §§ 147 f. BGB). Erfolgt eine unverzügliche Lieferung, so gilt die Rechnung als Auftragsbestätigung. Abbildungen, Zeichnungen, Gewichtsangaben, Kalkulationen, Ergebnisse
von Datenverarbeitungsvorgängen in Angeboten und sonstige Inhalte allgemeiner Drucksachen, die im Rahmen der Vertragsanbahnung dem Käufer von uns zugänglich gemacht werden, sind nicht verbindlich für den Inhalt des etwaigen nachfolgenden Vertrages, sofern sie nicht ausdrücklich von uns als verbindlich bezeichnet werden. Zudem verbleiben unsere Eigentums-, Urheber-, Marken-, Geschmacks-, Gebrauchs- und Patentrechte hieran bei uns. Sie sind dem potentiellen Käufer nur zum Zwecke des jeweiligen Angebotes anvertraut und dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung auch nicht auszugsweise vervielfältigt oder Dritten gegenüber zugänglich gemacht werden. Die im Rahmen der Vertragsanbahnung übergebenen Unterlagen sind kostenfrei an uns zurückzusenden, wenn die Bestellung anderweitig erfolgt.

 

Preisstellung

Die Preise gelten ab Werk bzw. unserem Lager netto, ausschließlich Verpackungskosten. Sie beruhen auf den jetzigen Kostenfaktoren; erfahren diese bis zur Lieferung eine Änderung, behalten wir uns eine entsprechende Berichtigung vor. Für Aufträge, für welche keine Preise vereinbart sind, gelten unsere Preise am Liefertag. Verpackung wird zum Selbstkostenpreis berechnet und nicht zurückgenommen.
Etwaige Nebengebühren, öffentliche Abgaben oder ähnliche Sonderbelastungen sind ausschließlich vom Käufer zu tragen, sofern nicht gesetzliche Bestimmungen ausdrücklich uns eine Pflicht zum Tragen von Kosten auferlegen.

 

Lieferungen

Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferungen trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle: bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeuten Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware – auch bei Teillieferungen und frachtfreier Lieferung - geht spätestens dann auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist - auch bei Verwendung eines unserer Transportmittel - oder zwecks Versendung unser Auslieferungslager verlassen hat. Wird der Versand aus Gründen verzögert, die der Käufer zu vertreten hat, so geht die Gefahr mit dem Tage der Bereitstellung der Ware auf den Käufer über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist. Liefertermine verstehen sich, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als voraussichtlich.

 

Beanstandungen

Beanstandungen hinsichtlich Menge und Beschaffenheit, die nicht umgehend nach Empfang – spätestens jedoch nach zehn Tagen schriftlich erfolgen, können wir nicht mehr anerkennen. Verborgene Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung zu rügen, spätestens aber innerhalb von sechs Monaten nach Lieferung. Ist die rechtzeitig erfolgte Reklamation berechtigt, kann Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch uns erfolgen. Bei Fehlschlägen der Nachbesserung oder Unmöglichkeit der Ersatzlieferung steht dem Besteller das Recht zu, nach seiner Wahl den Kaufpreis zu mindern oder aber die Wandlung zu verlangen. Andere Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Schadenersatz, auch aus Produzentenhaftung, sind ausgeschlossen, es sei denn, dem Verkäufer, seinem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen fallen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. 

Falls Ware einen anderen Verwendungszweck findet als angegeben und dadurch Reklamationen auftreten, wird jegliche Beanstandung abgelehnt. Es wird auch keine Gewähr übernommen, falls sich der Besteller bei der Verarbeitung der gelieferten Ware nicht an die bestehenden bau- und feuerpolizeilichen Verordnung hält.

 

Lieferzeit 

a) Die Lieferzeit ist nur als annähernd zu betrachten und ist für uns stets unverbindlich. Sie beginnt an dem Tage ihres Bestelleinganges, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten und aller sonstigen Voraussetzungen, die der Käufer zu erfüllten hat. Die Lieferzeit ist eingehalten mit rechtzeitiger Meldung der Versandbereitschaft oder wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Werk verlassen hat. Die Lieferzeit ist auch dann erfüllt, wenn die Absendung aus Gründen, die wir nicht zur vertreten haben, unterbleibt. 
b) Die vereinbarte Lieferzeit verlängert sich, unbeschadet unserer Rechte aus Verzug des Käufers, um den Zeitraum, um den der Käufer mit seinen Verpflichtungen uns gegenüber im Verzug ist. 
c) Lieferungen vor Ablauf der Lieferzeit und Teillieferungen sind statthaft und dürfen vom Käufer nicht zurückgewiesen werden.

 

Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, Herstellung und Lieferung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten.
Der Höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und zwar einerlei, ob sie bei uns selbst oder bei Unterlieferanten eintreten.
Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkung oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.

d) Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadenersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. 
e) Der Käufer kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer angemessenen Nachfrist liefern wollen. Unterbleibt eine solche Erklärung, kann der Käufer zurücktreten.

 

Versand und Gefahrenübergang

a) Lieferungen gelten stets ab Werk bzw. Lager, auch wenn die vereinbarten Preise frei Bestimmungsort oder frei Verwendungsstelle gelten; im letzten Falle ist die Fracht vom Empfänger vorzulegen und wird, wenn sie im vereinbarten Preis enthalten ist, von der Rechnung abgesetzt. Mit Übergabe an die Bahn, den Spediteur oder den Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Werks, geht die Gefahr – auch bei fob- und cif- Geschäften – auf den Käufer über. Verzögert sich aber die Absendung aus Gründen, die wir nicht zur vertreten haben, so geht die Gefahr mit der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Ohne Vorschrift des Käufers werden Versandweg und Versandart nach bestem Ermessen gewählt.
b) Transportversicherung wird nur auf ausdrücklichem Auftrag hin mit abgeschlossen. Sie geht zu Lasten des Bestellers.
c) Versandfertig gemeldete Ware muss unverzüglich abgerufen werden; andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach eigenem Ermessen zu verlagern und als ab Werk geliefert zu berechnen; das gleiche gilt bei Unmöglichkeit der Versendung.

Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

Dem Käufer steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche uns gegenüber rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

 

Verschiedenes

Der Besteller ermächtigt die von uns beauftragten Personen, sein Grundstück zur Durchführung von Vorarbeiten oder Montagen auch in seiner Abwesenheit zu betreten. Für hierbei entstehende Schäden haften wir nur bei grob fahrlässigem Verhalten. Die Beweispflicht für die behauptete Fahrlässigkeit trifft den Besteller. Rechenfehler und Irrtümer können auch nach Abwicklung des Geschäfts noch richtiggestellt werden.

 

Eigentumsvorbehalt

a) Unsere Lieferungen bleiben bis zur Bezahlung unserer sämtlichen Forderungen unser Eigentum.
b) Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderungen.
c) Be- und Verarbeitung erfolgt für uns, ohne uns zu verpflichten und ohne dass unser Eigentum nach § 950 BGB untergeht. Verarbeitet der Käufer unsere Vorbehaltsware mit anderen Waren, so steht uns an der neuen Sache Miteigentum zu im Verhältnis des Wertes aller zu verarbeitenden Waren im Zeitpunkt der Verarbeitung. Die aus der Verarbeitung entstehende neue Sache gilt insoweit als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingung.
d) Der Käufer darf unsere Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und verarbeiten; er darf sie nicht verpfänden, zur Sicherung übereigenen oder in anderer Weise über sie verfügen. Von bevorstehender oder vollzogener Pfändung oder anderer Beeinträchtigung unserer Rechte muss uns der Käufer unverzüglich benachrichtigen.
e) Veräußert der Käufer unsere Vorbehaltsware, so tritt er bereits jetzt seine Ansprüche aus der Veräußerung an uns ab, gleichviel ob er die Ware unverarbeitet oder verarbeitet oder zusammen mit anderen Leistungen, oder ob er sich an einen oder mehrere Abnehmer veräußert. Veräußert der Käufer unsere Vorbehaltsware, verarbeitet oder unverarbeitet, zusammen mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, so gilt die Abtretung der Ansprüche an uns in Höhe des Wertes unserer mitverarbeiteten Vorbehaltswerte.
f) Auf unser Verlangen gibt der Käufer die Abtretung den Drittschuldnern bekannt, erteilt uns alle zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen Auskünfte und händigt uns die Unterlagen aus. Auf jederzeitigen Widerspruch hin ist der Besteller berechtigt, die Forderung einzuziehen, zugleich jedoch verpflichtet, den eingegangenen Betrag in Höhe der noch offenstehenden Forderung unverzüglich an uns abzuführen. Bei Kreditverkäufen haben Wiederverkäufer unseren Eigentumsvorbehalt ihren Abnehmern offenzulegen.
g) Übersteigt der Wert unserer Sicherungen unsere Forderungen um mehr als 20%, so geben wir, falls der Käufer damit übereinkommt, übersteigende Sicherung nach unserem Ermessen frei.
h) Bei Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen hat der Lieferer das Recht, die gelieferten Waren bzw. Gegenstände aufgrund des vorbehaltenen Eigentums sofort wieder in Besitz zu nehmen.

 

Zahlungsbedingungen

Sofern nichts anderes vereinbart wurde, hat die Zahlung des Kaufpreises ausschließlich in bar oder unbar ohne Abzug auf unser Konto zu erfolgen. Wechsel und Schecks werden nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und nur erfüllungshalber angenommen. Die hierfür bei Einreichung oder Weitergabe entstehenden Kosten sowie etwaige weitergehende Kosten (z.B. bei Wechselprotest) hat der Käufer zu tragen. Sofern keine anderslautende Vereinbarung existiert, hat der Käufer den Kaufpreis sofort zu zahlen. Der Abzug von Skonto ist dem Käufer nur möglich, wenn mit ihm eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde.
Der Käufer kommt auch ohne Mahnung neben den sonstigen gesetzlich geregelten Fällen spätestens dann in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung oder gleichwertiger Zahlungsaufstellung oder - wenn sich der Zeitpunkt des Zugangs nicht feststellen lässt - 30 Tage nach Erhalt der Ware zahlt. Wir sind dann berechtigt, vom Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem
jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Werden in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Käufers Veränderungen erkennbar, die geeignet sind, die Erfüllung der Zahlungsverpflichtung uns gegenüber in Frage zu stellen, also insbesondere Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselproteste, sind wir berechtigt, seine gesamten – auch gestundeten – Forderungen sofort fällig zu stellen und auf Grundlage bereits geschlossener Verträge noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen zurückzubehalten und/oder Sicherheiten zu verlangen, deren Höhe der jeweils zu sichernden Forderung entspricht. Ferner sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen und/oder Leistungen von der Vorauszahlung des Kaufpreises oder anderer Entgelte abhängig zu machen. Kommt der Käufer unserem Verlangen nach Sicherheitsleistung oder Vorauszahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach, sind wir berechtigt, von Verträgen, soweit sie noch nicht erfüllt sind, ganz oder teilweise zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen wird durch den Rücktritt nicht ausgeschlossen.

 

Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für alle Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ist unsere Niederlassung in Hamburg. Gerichtsstand ist Hamburg.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Rechtsgeschäften mit Vollkaufleuten im Sinne des HGB ist der Erfüllungsort Hamburg. Gerichtsstand für alle Lieferungen und Zahlungen, einschließlich Wechsel- und Scheckklagen, ist Hamburg. Gerichtsstand für alle Ansprüche, die im Wege des Mahnverfahrens nach § 688 ZPO geltend gemacht werden ist Hamburg. Verstöße gegen diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berechtigen uns, alle Lieferungen sofort einzustellen, auch soweit es sich um von uns bereits bestätigte Bestellung handelt.
Diese allgemeinen Lieferbedingungen gelten für alle künftigen Geschäfte, auch wenn auf sie nicht erneut Bezug genommen wird.

 

Schlussbestimmung

Alle Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen früheren Datums werden hiermit widerrufen.